Nutzungsbedingungen

§ 1 Vertragsparteien; Geltungsbereich

  1. Die Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts München zu Register-Nr. VR 4461, Hansastraße 27c, 80686 München, Deutschland („Fraunhofer“) ist im Bereich der anwendungsorientierten Forschung tätig und hat bestimmte Software („Software“) entwickelt, die sie Dritten („Lizenznehmer“), welche keine Verbraucher sind, als Online-Zugang anbietet.
  2. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen („Vertragsbedingungen“) von Fraunhofer gelten ausschließlich und regeln die Vertragsbeziehung zwischen Fraunhofer und dem Lizenznehmer hinsichtlich der Nutzung der Software. Die Vertragsbedingungen werden mit der Nutzung der Software Vertragsbestandteil.
  3. Serviceleistungen von Fraunhofer für die Software, sei es Support, Wartungs- oder Updateservices, sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber aufgrund einer gesonderten Vereinbarung mit Fraunhofer beauftragt werden.

§ 2 Vertragsgegenstand; Übergabe

  1. Die Software akustik-befragung.de ermöglicht die Erstellung einer Büro-Befragung, um akustische Probleme im Büro durch eine automatisiert erstellte Befragung und Auswertung aufzudecken.
  2. Eine genauere Spezifikation der Eigenschaften des Programms sowie die aktuellen Systemvoraussetzungen sind auf http://akustik-befragung.de/ zu finden. Fraunhofer liefert die Software entsprechend der Spezifikation. Die vereinbarte Beschaffenheit der Software ergibt sich maßgeblich aus der Beschreibung der Software. Eine darüber hinaus gehende Beschaffenheit der Software schuldet Fraunhofer nicht.

§ 3 Lizenztypen

  1. Die kostenfreie Lizenz wird dem Nutzer zum freien Zugang zur Verfügung gestellt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht zulässig.

§ 4 Weitergabe der Software an Dritte

  1. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Vertragssoftware an Dritte zu vermieten, zu verpachten oder anderweitig gewerblich zu überlassen.
  2. Ein Weiterverkauf der Software ist unzulässig.

§ 5 Änderungen der Vertragssoftware, Weiterentwicklungen

  1. Änderungen der Software durch den Nutzer, die über die bestimmungsgemäßen und in den begleitenden Unterlagen beschriebenen Anpassungen der Vertragssoftware an seine individuellen Bedürfnisse hinausgehen, unterliegen den nachfolgenden Bestimmungen:
    1. Die Veränderung, Bearbeitung, das Dekompilieren, Ent- und Reassemblieren und andere Umarbeitungen der Vertragssoftware sowie die Vervielfältigung der erzielten Ergebnisse solcher Arbeiten durch den Lizenznehmer sind nicht zulässig. Jegliche Arten der Rückerschließung von Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) sind nicht zulässig.
    2. Sollte der Nutzer im Übrigen Änderungen, Modifikationen, Bearbeitungen oder Anpassungen der Vertragssoftware wünschen, bietet Fraunhofer den Abschluss eigenständiger Verträge an.
  2. Die Rechte an sämtlichen Weiterentwicklungen der Vertragssoftware stehen Fraunhofer zu, soweit diese ausschließlich oder überwiegend auf Entwicklungen von Fraunhofer beruhen.

§ 6 Sachmängelhaftung

  1. Fraunhofer übernimmt keine Sachmängelhaftung für kostenfrei zur Verfügung gestellte Software.

§ 7 Haftung

  1. Fraunhofer haftet nicht für Schäden, die durch kostenfrei zur Verfügung gestellte Software verursacht werden.

§ 8 Art und Umfang des Supports

  1. Die Nutzung von akustik-befragung.de berechtigt nicht zur Inanspruchnahme von Support.

§ 9 Datenschutz

  1. Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
  2. Im Übrigen wird auf den Inhalt der Datenschutzerklärung von Fraunhofer verwiesen, die der Lizenznehmer unter https://www.ibp.fraunhofer.de/de/datenschutzerklaerung.html einsehen und herunterladen kann.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf.
  2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
  3. Dieser Vertrag nebst Verweisen und Anlagen enthält sämtliche Vereinbarungen in Bezug auf den Gegenstand dieses Vertrags und ersetzt alle bisherigen Bestimmungen, die zwischen den Parteien vereinbart wurden in Bezug auf den Gegenstand dieses Vertrags. Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen.
  4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise ungültig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die Parteien vereinbaren, die ungültige, unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine gültige, wirksame und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Interessen der Parteien am ehesten entspricht. Dies gilt auch im Falle einer Vertragslücke.
  5. Erfüllungsort ist der Sitz von Fraunhofer in München, Deutschland. Die Gefahr geht auf den Lizenznehmer über, sobald Fraunhofer die zu Software übergeben hat.
  6. Die deutsche Fassung des Vertrages ist bindend.